Erstveröffentlichung
Cornelis Teunisz.
Hector van Hoxwier
![68.03-Teunisz-Hoxwier 240](/images/Katalog_11/68.03-Teunisz-Hoxwier_240.jpg)
Beide Brüder studierten in Leuven, Hector offenbar Jura. Währenddessen freundete er sich mit Viglius Zuichemus (1507─1577) an, der später zu einem namhaften juristischen Gelehrten avancierte. Nach der Beendigung seines Studiums trat Hector in die Kanzlei von Friesland ein. Als Kaiser Karl V. 1531 zu Besuch nach Friesland kam, trat Hector van Hoxwier durch eine offenbar gelungene Glückwunschansprache für den Kaiser hervor. Möglicherweise hat er 1532 geheiratet.
Bei seinem Studium hatte er Erasmus von Rotterdam, den großen Humanisten, kennengelernt. Dieser riet ihm, sein Studium bei Andreas Alciati (1492─1550) zu vertiefen, der in Padua bzw. Pavia Jura lehrte. 1536 bekam van Hoxwier seine Anerkennung in römischem und kanonischem Recht und kehrte nach Friesland zurück. Mehrfach verhandelte er für Friesland mit dem Kaiser; dieser engagierte ihn daraufhin für eigene Missionen. Nachdem er 1538 erneut im Rat von Friesland tätig war, nahm er 1541 den Ruf nach Utrecht als Präsident des dortigen Rats an. Sein Kontakt zum Kaiserhof verschaffte ihm noch ein Jahr vor seinem Tod die Auszeichnung als Ritter vom Goldenen Vlies (s. Essay Plakette·Devise·Imprese).
Bedauerlicherweise liegen zu wenig biographische Angaben über van Hoxwier vor, um seine Familienverhältnisse eindeutig zu klären. In erster Ehe war er mit der Tochter von Gerard van Herema verheiratet, der ebenfalls im Rat von Friesland saß. So ist davon auszugehen, daß er das Portrait zur Brautwerbung in Auftrag gab. Später heiratete er Doedt van Holdingen (wiederum ohne Zeitangabe).
© Christoph Wilhelmi, Stuttgart 2021
Literatur
G. J. Hoogewerff: Noord-Nederlandsche Schilderkunst. Vol. III. s’Gravenhage 1939 S.485
C. G. van Leijenhorst. In: Contemporaries of Erasmus. Toronto/Buffalo/London 1985
Hans Vollmer: Allgemeines Lexikon der Bildenden Künstler. Leipzig 1938
Bildnachweis
G. J. Hoogewerff: Noord-Nederlandsche Schilderkunst. Vol. III. s’Gravenhage 1939 S.485