Erstveröffentlichung

Bartholomäus Bruyn d. Ä.
Margarethe von Wied

12.33-Margarete 240Auch dieses Frauenportrait war nur über die Identifikation des zugehörigen Mannes aufzuklären, denn trotz ihres Schmucks und der vornehmen Kleidung, insbesondere des prächtigen Gürtels, gibt es für die Dame keine individuellen Merkmale. Es handelt sich bei der bisher namenlosen Frau (Öl auf Holz 42 x 31 cm. Gemäldegalerie, Berlin Nr. S. 21) offenbar um die Nichte des Erzbischofs Hermann von Wied (1477─1552) Margarethe Gräfin Wied (ca. 1505─1571). Die Nelke, die sie mit der rechten Hand ihrem Partner hinhält, besagt, daß sie als Braut der Ehe zustimmt.

Ihr Geburtsjahr ist nicht notiert worden; leider läßt es sich auch nicht aus dem Bild rekonstruieren, wie häufig bei Bruyn, da der Maler sich auf die Datierung des Bildes beschränkt hat, ohne das Alter der Person zu vermerken. Von ihr weiß man nur, daß sie in erster Ehe mit Graf Bernhard von Bentheim-Steinfurt (*1490) kinderlos verheiratet war. Arnold von Manderscheid-Blankenheim (1500─1548) heiratete sie als Witwe im Jahr 1534. Sie hatten miteinander acht bzw. neun Kinder, von denen einige in einflußreiche Stellungen aufrückten; offenbar kümmerte sich der Graf um eine anspruchsvolle Ausbildung seiner Kinder. Der zweite Sohn Johann (*1538) wurde sogar zum Erzbischof von Straßburg gewählt, der nächstfolgende Bruder Eberhard (1542─1610) wählte die Rolle eines Domherrn in Köln und Trier. So stark waren offenbar die alten Muster noch in der Familie wirksam ─ auch zwei Schwestern wurden Äbtissinnen in Essen und Köln ─, daß sich die Hinwendung des Elternpaars zur Lehre der Reformation hierbei nicht auswirkte. »Als einer der wenigen Grafen neigte er [Arnold] bereits seit seiner Niederlegung seiner geistlichen Würden dem neuen Glauben zu, wenn er dies auch wegen des Erbstreits nicht öffentlich bekennen konnte« (Kloosterhuis S. 616).

© Christoph Wilhelmi, Stuttgart 2020

Literatur und Bildnachweis wie Beitrag Bruyn, Arnold von Manderscheid-Blankenheim