Erstveröffentlichung

Unbekannter Künstler

Hermann Sinnema


54.02-UK-Sinnema 240Dieses Bildnis eines Mannes vom wurde 1828 aus der Sammlung Oettingen-Wallerstein erworben und zunächst dem Meister des Bartholomäus-Altars zugeschrieben. Es befindet sich in der Alten Pinakothek in München (Öl auf Lindenholz, 36,6 x 25,7 cm. WAF 733) und wird heute als Kölnisch bezeichnet. Es ist links oben mit der Zahl 1462 und rechts oben mit 1492 beschriftet. Daraus ist zu schliessen, daß das Bildnis 1492 gemalt wurde, das Geburtsjahr des Mannes aber 1462 ist. Doch wer dieser Dreißigjährige ist, diese Frage blieb bisher unbeantwortet.

Die Bezeichnung für den Künstler ist ein Hilfsname, mit dem eine gewisse Orientierung gegeben werden soll. Er war offenbar, so schließt man aus den erhaltenen Werken, am Niederrhein tätig. Insofern ist es ratsam, dort mit der Suche nach dem Dreißigjährigen zu beginnen. Doch da vor 1500 kaum Geburtsdaten aufgezeichnet wurden, kamen bisher keine Vorschläge. Das Bildnis liefert keinen Anhaltspunkt, welcher Berufsgruppe der Mann zugeordnet werden könnte. Er trägt ein altertümliches Barett, das eher einem napoleonischen Zweispitz ähnelt. In den etwas manierierte gehaltenen Händen hält er einen Rosenkranz mit großen Kugeln, an denen eine Riechkugel befestigt ist; doch ist nicht unbedingt daraus zu folgern, daß er Funktionsträger der Kirche war. Das Museum geht jedoch davon aus, daß der Dargestellte bürgerlicher Abkunft war und das Bildnis zur Brautwerbung einsetzte. Die obligate Blume fehlt allerdings. Ein goldener Haken am Aufschlag ist der einzige Schmuck.

Nachdem verschiedene Personen aus der Zeit und der Region ´abgetastet´ wurden, schälte sich ein Kandidat heraus: Hermann Sifridus Sinnema (ca. 1460─1513). Er stammte aus Friesland und wurde 1476 in Köln immatrikuliert. So kommt ─ vom üblichen Alter ausgehend ─ die Annahme des Geburtsjahrgangs 1462 zustande. Sinnema entschied sich nach dem Grundstudium für Jura und schloß 1490 mit dem Licentiaten beider Rechte ab. 1491 promovierte er und wurde im Anschluß Rektor der Kronenburse der Kölner Universität.

Daß dieses, für Sinnema markante Datum ihn zum Portraitauftrag veranlaßt hat, läßt sich durchaus annehmen. Wenn Sinnema sich mit einem Rosenkranz darstellen ließ, könnte sich das daraus erklären, daß er als Rektor eine Universitätspfründe an St. Mariagraden (St. Maria ad Gradus) in Köln erhielt.

Sinnema galt als wichtiger Juraprofessor und wurde offenbar geschätzt. Er las u.a. auch über die Goldene Bulle. 1495 wurde er an das Reichskammergericht in Speyer berufen. Dort arbeitete er sich so intensiv in langwierige Fälle ein, sodaß ihn der Rat der Stadt Köln 1503 mehrfach mahnen mußte, an die Universität Köln zurückzukehren. Doch Sinnema starb 1513 noch in Speyer.

Er vergrub sich nicht nur in die Akten, sondern war auch publizistisch tätig. 1491 (und in Neuauflage 1494 und 1500) erschienen seine Expositiones sive declarationes titulorum utriusque iuris. Dabei übernahm er ─ noch von keinem Urheberrecht daran gehindert ─ viele Partien aus den Expositiones von Johann Vankel, ebenfalls einem als Jurist ausgebildeten Kanoniker aus Köln.

© Christoph Wilhelmi Stuttgart 2019

Literatur
Altdeutsche Gemälde. Köln und Nordwestdeutschland. München 1972 S. 175ff
Ernst Buchner: Die deutschen Bildnisse der Spätgotik und der frühen Dürerzeit. Berlin 1953
Elisabeth M. Kloosterhuis: Erasmusjünger als politische Reformer: Humanismusideal und Herrschaftspraxis am Niederrhein im 16. Jahrhundert. Köln/Weimar/Wien 2006
Martin Schawe: Alte Pinakothek. Altdeutsche und niederländische Malerei. Stuttgart 2006

Bildnachweis
Martin Schawe: Alte Pinakothek. Altdeutsche und niederländische Malerei. Stuttgart 2006 S. 178