Bernhard Strigel (?)

Johann Feßler

67.01-Strigel-H.-Feßler 240Selten gingen die Meinungen über den Urheber des Bildes soweit auseinander wie in diesem Fall. An der Diskussion waren besonders viele Kunsthistoriker beteiligt. Dieses, aus der Vielzahl der üblichen Halbportraits herausragende Gemälde Männliches Ganzportrait im Kunsthistorischen Museum, Wien (Nr. 887. Öl auf Fichte, 191 x 101 cm. 1525) forderte wohl geradezu heraus. Im 18. Jahrhundert wurde es Hans Holbein d. J. zugeschrieben; der berühmte Berliner Museumsleiter Wilhelm von Bode (1845-1929) vermutete als erster Bernhard Strigel (1460/61-1528). Ernst Buchner zog Leonhard Beck in Betracht. Dabei spricht einiges gegen eine Herkunft des Malers aus Augsburg. Aber dann wurde lange Zeit Christoph Amberger (ca.1500-1561) verantwortlich gemacht. Schon 1928 lehnte Feulner Amberger ab. Im Katalog des Kunsthistorischen Museums Wien (Nr. 887) von 1991 wird das Bild mit Oberdeutsch bezeichnet, 2011 dann mit Süddeutzscher Meister. Auf der Münchner Ausstellung Dürer • Cranach • Holbein von 2011 wurde es mit Süddeutscher Meister, auch Christoph Amberger zugeschrieben, etikettiert. Die Autorin der Amberger-Monographie von 2004 lehnt jedoch Amberger ab. Annette Kranz hat das Werk wieder Strigel zugeordnet. Ein wichtiges Argument von ihr für Strigel ist die Hand mit einer apfelsinenähnlichen Frucht, wie sie auch auf Strigels Bildnis des Hans Rott (Öl auf Holz, 43,8 x 31,1 cm. 1527 datiert) in Washington (Ralph & Mary Booth Collection) vorkommt.

Der begleitende Text von Christof Metzger im Münchner Katalog präsentiert sogar eine personelle Lösung: Hans Ulrich Syrg von Syrgenstein (*1501), wenn auch mit Fragezeichen. Doch seine Heirat fand im Jahr 1519 statt, und Auftraggeber von Paarbilder haben zumeist ihre Eheschließung als Anlaß für den Malauftrag gewählt. Warum sollten sie auch erst nach sechs Jahren diesen Schritt tun? Deswegen soll hier der Versuch gemacht werden, einen überzeugenderen Kandidaten für den Jahrgang 1501 zu finden, der in der Region Strigels lebte, wenn auch an der Grenze, in Ulm. Für einen Ritter spricht das Schwert, doch fehlt die für ihn obligate Kette. Diese findet sich gleich mehrfach bei dem zugehörigen Frauenportrait des Bilderpaars (Öl auf Fichte, 191 x 101 cm. 1525. Kunsthistorisches Museum Wien Nr. 888). Die Kleidung des Mannes aus rotem Samt ist aufwendig und deutet auf eine begüterte Person hin. Er trägt einen braunen Pelz und einen weiten, an den Ärmeln großzügigen Überrock bis in Kniehöhe. Darunter ist er modisch nach Landsknechtsart gekleidet. Vom Erscheinungsbild d.h. der Garderobe her ähnelt er damit dem Standbild von Herzog Christoph auf dem Schloßplatz von Stuttgart.

Beide Figuren sind vor eine Nische gestellt, über der wahrscheinlich früher ein flaches Tympanon zu sehen war. In Kopfhöhe ist jeweils eine Tafel angebracht, die nach Art des cartiglio  (dem von Dürer gern benutzten Täfelchen) einen Text enthält. Offensichtlich war der Mann gebildet, denn  der Text ist lateinisch abgefaßt und lautet:
CREDO • VIDERE • BONA• DOMINI • IN • TERRA • VIVENTIUM
(in der Lutherübersetzung: Ich glaube aber doch, daß ich sehen werde das Gute des Herrn im Lande der Lebendigen). Joachim Kühnert, Wien, hat herausgefunden, daß die Zeilen nicht der gängigen vulgata, sondern aus der Neuübersetzung ins Lateinische von Erasmus von Rotterdam entnommen wurden. Damit erweist sich Feßler auch philologisch auf der Höhe der Zeit und der allmählich heranwachsenden Reformbewegung. Es fragt sich, ob der andere Kandidat, Hans Ulrich Sürg von Syrgenstein, diese akademische Bildung aufzuweisen hatte.
Zusätzlich wird zweckmäßigerweise wird noch der 27. Psalm (Vers 13) als Quelle angegeben. In der Verwendung des Textausschnitts als Devise wird er leider nicht in dem Verzeichnis von Dielitz aufgeführt. Immerhin läßt das Zitat auf einen gläubigen Mann schliessen und offenbar auf einen Akademiker; seine Kleidung entspricht jedoch nicht der eines Professors. Daraus geht hervor, daß der Mann wohl ein öffentliches Amt bekleidete. So führt der einzige Weg zur Identifizierung der Person über die vom Maler vermerkten Daten. Die Altersangabe rechts lautet XXIIII, 24 Jahre. Zieht man diese von der Datierung des Bildes auf MDXXV ab, wurde der Mann 1501 geboren. Nun finden sich in der Gelehrtenwelt von damals einige Personen dieses Jahrgangs; sie schieden aber wegen der Garderobe aus. Ein Treffer wurde jedoch erzielt in der Person des württembergischen Kanzlers Johann Feßler (auch: Veßler, 1501-1572). So stellt sich die Frage: Entspricht dessen Lebenslauf dem Erscheinungsbild im Gemälde?

Sein Vater, Hans Veßler, war Forstmeister in Leonberg und wirtschaftlich so gut gestellt, daß er Graf Eberhard im Bart (1445-1496) bei seiner Pilgerfahrt ins Heilige Land 1468 Gesellschaft leisten konnte. Er gehörte der sog. Ehrbarkeit an, dem Stand, in dem Geistlichkeit und Bürgertum im Landtag verschmolzen. Hans Veßlers Vettern bekamen von Kaiser Friedrich III. einen Wappenbrief. Obwohl auch Johann Feßler zeitweilig das Wappen mit drei Brackenköpfen (nicht in Rietstaps Heraldikwerk) führte, verzichtete er darauf in seinem Portrait. Sein Onkel hatte als Theologe das Jurastudium nachgeholt und darin sogar promoviert. Diese Orientierung war offenbar für den begabten Jungen Johann Feßler vorbildhaft. Mit knapp 14 Jahren wurde er in Tübingen immatrikuliert und machte schon mit 17 Jahren seinen Magister.

Um sein Studium zu vertiefen, ging Johann Feßler anschließend an die renommierte Universität Heidelberg. Dort promovierte er als Dr. jur. beider Rechte. Mit diesem Titel war es für ihn ein Leichtes, eine Anstellung als Ratsadvokat zu erhalten. Auf dieser Grundlage wagte er es, um die Hand der Nichte seines Professors Johann Epp anzuhalten und 1525 einen Haushalt in Stuttgart zu gründen. Dieser Vorgang stützt die bisherige Annahme, daß in diesem Bilderpaar die beiden Feßlers wiedergegeben werden.

Feßlers Frau stammte wie er selbst aus dem niederen Landadel. Ihrer Garderobe nach zu urteilen, scheint sie begütert gewesen zu sein. »Die Dame erscheint in einem mit grünen Samtborten bestückten roten Kleid und einer perlenbesetzten Goldhaube und ist mit einem goldenen Gürtel, kostbaren Halsketten sowie einem Anhänger mit Kamee und Ringen ausstaffiert« (Metzger S. 267).

Da Feßler das universitäre Umfeld  zusagte, strebte er nach Tübingen. Doch seine Bewerbung wurde trotz eines Empfehlungsschreibens der Regentschaft abgelehnt - der erste Rückschlag in seiner Karriere. Doch  Feßlers Selbstbewußtsein war so stark ausgeprägt, daß er sich aus Anlaß seiner Eheschließung mit seiner Frau jeweils ganzfigurig porträtieren ließ. Außer von einigen Fürsten gab es um die Zeit nur wenige ganzfigurige Portraits.

Höffingen 240Ansicht von Höfingen
aus: Andreas Kiesers Forstlagerbuch
Doch diese Abweisung lähmte Feßler nicht. Nach seinen Worten hat er damals als Anwalt »gütliche und rechtliche Sachen auswarten« müssen. Wirtschaftlich hatte er immerhin einen freieigenen Hof in Höfingen als Hintergrund. Zu seiner Klientel gehörte immerhin Graf Löwenstein, den er vor dem Hofgericht in Rottweil vertrat. Da es sich aber um ein Verfahren gegen Anhänger des umstrittenen Herzog Ulrichs von Württemberg  handelte, wurde dies bei Hofe in Stuttgart negativ vermerkt, zumal Feßler selbst aus Kreisen der ständischen Opposition stammte.


In diese Zeit fällt die Amtsenthebung Ulrichs durch Kaiser Karl V., weswegen Ulrich 1534 durch französisches Geld und hessische Truppen eine Rückeroberung Württembergs versuchte (Wunder S. 16). Ulrich hatte aber bemerkt, daß Feßler juristisch klug vorgegangen war und schickte ihn 1535 ans Hofgericht, um dort gegen die Anklage württembergischer Untertanen zu protestieren. Für Feßler ergab sich daraus eine heikle Situation, zumal nach dem Machtwechsel Denunzianten eine gute Zeit hatten. Feßler wurde »zu dieser Zeit eine Art Offizialverteidiger der politisch Angeklagten«. Er fürchtete, »daß Personen, so mir widerwertig, meine Dienste bei der Kgl. Regierung an die Hand nehmen« (Feßler). Dazu muß man wissen, daß Rottweil damals nicht zum Territorium Württembergs gehörte, sondern zu Vorderösterreich.

Aus dieser für Feßler schwierigen Situation löste er sich 1539 durch Kündigung und ritt nach Rottweil, also ins politische Ausland. Dieser Vorgang löste erhebliches Mißtrauen bei Hofe aus und führte in Feßlers Stuttgarter Behausung zu einer Hausdurchsuchung. Von diesem Geschehen ist noch eine umfangreiche Inventarliste erhalten. Sie wurde vom Vogt Hans Leininger erstellt. Dadurch »ist uns ein Verzeichnis erhalten geblieben, in welchen zahlreichen Rechtsverfahren Feßler tätig gewesen war« (Wunder S. 17). Sein Vermögen wurde mit 5.490 Gulden bewertet – ein verhältnismäßig reicher Mann also und in der Lage, sich bei einem angesehenen Künstler wie Strigel porträtieren zu lassen.

Im Inventar ist sogar das abgebildete Schwert erwähnt: »Sein Schwert lehnte hinterm Ofen, wohl ein Beweis dafür, daß er vermutlich auf eine Warnung hin eilends sein Heim verlassen hatte« (Wunder S. 17). Da man von einem hochrangigen Berater des späteren württembergischen Herzogs, Jud Süß, weiß, wie schnell auch ohne fundiertes Urteil liquidiert wurde, ein verständlicher Schritt, obwohl dabei Frau und sechs Kinder in Stuttgart zurückblieben. Feßler versuchte sich mit einer schriftlichen Erklärung beim unberechenbaren Herzog zu rechtfertigen. »Aber alle seine Gesuche blieben unbeantwortet« (Wunder S. 17). Auch namhafte Vermittler konnten den Herzog nicht umstimmen.

67.01-Feßler-NEB 240Erhard Schön:
Herzog Ulrich von Württemberg.
Holzschnitt 1520
In dieser Zeit arbeitete Feßler für den Bruder Ulrichs, den Grafen Georg in Reichenweier/Elsaß und den Markgrafen von Baden in Pforzheim. Erst 1543 machte der eigensinnige Ulrich eine totale Kehrtwendung: Er berief Dr. Feßler als Kanzler auf sechs Jahre. Dieser Titel hatte damals etwa die Bedeutung wie heute ein Kanzleramtsminister, denn der eigentliche Kopf der Regierung des Herzogs war der Landhofmeister. Diesem jedoch stellte Ulrich noch einen Hofkanzler entgegen, damals Jakob von Kaltental.    


Feßler zu berufen, war ein kluger Schritt Ulrichs, denn durch die damaligen konfessionellen Auseinandersetzungen in Deutschland kamen schwierige Jahre auf Ulrich zu. Er war mit dem Landgrafen Philipp von Hessen, einem Vorkämpfer der Reformation, befreundet, und Feßler war ebenfalls Protestant. Diesem war ihm das Geschick zu vermitteln eigen. Durch den Einfluß des Landgrafen war Ulrich auch dem Schmalkaldischen Bund beigetreten, der Gegenpartei des katholischen Kaisers Karl V. Dieser wollte aber mit aller Härte gegen die Protestanten vorgehen. Insofern drohte Ulrich eine zweite Amtsenthebung. Die mußte - ohne die persönliche Überzeugung aufzugeben - unbedingt verhindert werden. Feßler bemühte sich persönlich beim Kaiser in Nördlingen zu vermitteln; doch er wurde dort nicht einmal vorgelassen.

Nach der Besetzung der württembergischen Festungen durch den Kaiser blieb Ulrich nur noch der Versuch einer ´Unterwerfung´. Dazu konnte sich Ulrich nicht durchringen, sondern schickte einige seiner Räte nach Schwäbisch Hall bzw. Heilbronn, die der Kaiser, obwohl es sich bei der Delegation z.T. um betagte Herren handelte, über eine halbe Stunde auf den Knien warten ließ. Kurfürst Friedrich von der Pfalz war diesen Schritt vorausgegangen. Diesem Fürsten und ehemaligen Ausbilder des jungen Kaisers reichte Karl V. zur Versöhnung nicht einmal die Hand.

Parallel dazu hatte König Ferdinand I., der Bruder des Kaisers, in Augsburg einen Rechtfertigungsprozeß gegen Ulrich wegen des Bündnises der Protestanten angestrengt, weil Württemberg ihm formal unterstand. Hier war Feßlers Sachverstand und Geschick gefragt. Aber da Ulrich im November 1550 gestorben war, rückte sein unbelasteter Sohn Christoph nach und hatte zudem noch die Fürsprache der Bayern (Herzog Albrecht IV.) und somit eine bessere Ausgangsposition.

Feßlers fachliche Qualitäten waren so gefragt, daß Markgraf Ernst von Baden Herzog Christoph ersuchte, ihm Feßler eine Weile ´auszuleihen´, da er mit seinem Bruder Bernhard in Streit lag. Herzog Christoph ging darauf ein, brauchte Feßler aber selbst bald wieder zur Vorbereitung des Augsburger Religionsfriedens. Ein aus dieser Phase erhaltenes Schriftstück beweist, wie gut Christoph und Feßler zusammenarbeiteten. »Es zeigt eine freimütige Sprache bei sachlichen Meinungsverschiedenheiten« (Wunder S. 24).

Der ursprünglich sechsjährige Anstellungsvertrag Feßlers war längst abgelaufen, als er 1554 einen Antrag auf Diensterleichterung stellte. Diese begründete er damit, es hätten »ouch darzu meine Leibskrefften, ouch Gedächtnis abgenommen« und daß er »mehr vergessen dann gelesen hab« (Feßler). Mit der Begründung, »wenn er einen tauglichen Mann finde, wolle er ihn in Gnaden entlassen« (Wunder S.25) antwortete Herzog Christoph. Dazu kam es natürlich nicht; allerdings wurde ihm ein Vizekanzler beigegeben. Doch Feßler wurde zu den Verhandlungen mit Hessen und den Schriftsätzen für Herzog Albrecht I. von Preußen  benötigt, da Feßler als überzeugter Protestant auch am Stuttgarter Religionsgespräch teilnahm. »Nach dem Tod des Herzogs 1568 konnte Feßler erst recht nicht daran denken, der Vormundschaft für den jungen Herzog Ludwig seine Erfahrung und seinen Rat zu entziehen« (Wunder S.26). Die Bündnisverhandlung mit Hessen in der sog. ´Kasseler Vereinigung´ erforderte viel von seiner Kraft. Daher ist Feßler nach rd. 30jähriger Kanzlerschaft 1572 sozusagen in den Seilen gestorben. Er wurde in der Leonhardskirche in Stuttgart beigesetzt; der Grabstein lehnte im 20. Jahrhundert noch an der Kirchenmauer. Auch hier ist die Beschriftung in Latein abgefaßt.

Hier soll noch einmal auf zwei nebensächlich erscheinende Ausstattungstücke zurückgegriffen werden. Am linken Zeigefinger trägt Feßler einen Ring; dieser steht für Grundbesitz und war konkret der Hof in Höfingen. In der rechten Hand hält Feßler eine runde, rötliche Frucht. Form und Farbe deuten auf einen Granatapfel. Er war im ausgehenden Mittelalter immer metaphorisch gemeint als Symbol der Fruchtbarkeit. Bekanntlich wurde früher bei der Hochzeitsfeier dem Brautpaar die Weisung mitgegeben: »Seid fruchtbar und mehret Euch«! Dieser Absicht folgten die beiden Feßlers.

Aber darüber hinaus ist auch denkbar, daß der Granatapfel auch einen persönlichen Bezug zum Mann hat. Bei Sachs•Badstüber•Neumann (S. 157 l) steht zu lesen: »Im profanen Bereich bedeutet der Granatapfel Freigebigkeit und Vaterlandsliebe«. Beides trifft auf Feßler zu: Für sein Land Württemberg setzte er sich jahrzehntelang ohne Schonung ein, mehr als gesundheitlich zu vertreten war. Für Freigebigkeit liegt  kein direkter Beleg vor. Aber auf jeden Fall war Feßler gegenüber seinen Klienten freigebig in puncto Zeit und Zuwendung.  

Und was die Urheberschaft der beiden Gemälde angeht: Schließlich sprechen auch die über die Identifikation ermittelten Fakten für Bernhard Strigel als Porträtisten des Paarportraits, denn Feßler hatte auch dienstlich in Ulm zu tun.

Erstveröffentlichung
in: Schwäbische Heimat 2014/4
© Christoph Wilhelmi, Stuttgart 2014

Literatur
Annette Kranz: Christoph Amberger. Bildnismaler in Augsburg. Regensburg 2004
Christof Metzger. In: Dürer • Cranach • Holbein. Die Entdeckung des Menschen. München 2011
Hannelore Sachs•Ernst Badstübner•Helga Neumann: Christliche Ikonographie in Stichworten. Leipzig 1980
Gerd Wunder: Johann Feßler. In: Lebensbilder aus Schwaben und Franken. Hg. Max Miller/Robert Uhland. Stuttgart 1966

Bildnachweise
Dürer • Cranach • Holbein. Die Entdeckung des Menschen. München 2011 S. 268
http://www.leo-bw.de/media/lmz_bilddatenbank/current/delivered/images/15/114965.jpg (14.1.2014)
Andreas Kieser: Alt-Wuerttemberg in Ortsansichten und Landkarten 1680 - 1687. Stuttgart 1985